Zeitgemäss
Die Lebensrealitäten von BVK-Versicherten sind in den letzten Jahrzehnten vielfältiger geworden: Es gibt heute verschiedenste Formen des Zusammen- und Alleinlebens. Für uns als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden im Stiftungsrat der BVK muss eine zeitgemässe Altersvorsorge diese neuen Realitäten abbilden. Wir sind stolz darauf, dass wir in der Amtsperiode 2017 bis 2021 verschiedene innovative Leistungsverbesserungen durchgesetzt haben:
- Seit Januar 2019 können die Versicherten bei der Pensionierung wählen, ob sie die Hinterbliebenenrente zugunsten einer höheren individuellen Altersrente reduzieren wollen. Dies ist besonders für Alleinstehende und für solche BVK-Versicherte interessant, bei denen beide Partner über eigene Vorsorgelösungen verfügen.
- Neu können Teilzeitbeschäftigte auf ihrem bei anderen Arbeitgebern erzielten Lohn mit deren Einverständnis bei der BVK Beiträge entrichten und so ein höheres Alterskapital ansparen.
- Arbeitgeber haben neu die Möglichkeit, für ihre Mitarbeitenden die Eintrittsschwelle für den versicherten Lohn zu senken sowie den gesamten Koordinationsabzug zu versichern. Auf diese Weise sind höhere Lohnanteile versichert, was zu einem höheren Alterskapital führt.
Von diesen wegweisenden Neuerungen profitieren insbesondere auch die Frauen, die gegen zwei Drittel der BVK-Versicherten ausmachen.